EU-Verschärfung bei der Umsatzsteuer erst 2013
Gelangensbestätigung soll der Nachweis dafür heißen, dass eine Ware ohne inländische Umsatzsteuer in ein anderes EU-Land geliefert wird.
Die Vorschriften sollten ursprünglich ab 01.07.2012 gelten. Jetzt wurde die Neuregelung so lange ausgesetzt, bis eine neue Klarstellung der Verwaltung kommt. Sie ist geplant bis zum 01.01.2013.
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