Wird Steuer machen kinderleicht?
Nach einigen Schwierigkeiten und Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat am 23.09.2011 einem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt.
Ab 2011:
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von € 920 auf € 1.000. Von der Entlastung profitieren nur Steuerpflichtige, die keine höheren Werbungskosten geltend machen können.
Elektronische Rechnungen jetzt Gesetz
Wir haben bereits ausgiebig über die Erleichterungen bei der Anerkennung von elektronischen Rechnungen berichtet. Der dort vorgestellte Entwurf wurde jetzt mit Wirkung ab 01.07.2011 beschlossen.
Ab 2012:
Fahrtkosten
Arbeitnehmer mussten bisher komplizierte Berechnungen anstellen, wenn sie abwechselnd mit Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fuhren – jetzt gilt eine Jahresbetrachtung.
Sie können Ausgaben für U-Bahn, S-Bahn, Zug und ähnliche Verkehrsmittel dann ansetzen, wenn deren Kosten im Kalenderjahr insgesamt die sonst geltenden Pauschalen von €?0,30 pro Entfernungskilometer übersteigen.
Kinderbereuung
Alle Eltern können Kosten für Kinderbetreuung absetzen. Bisher war die Steuerermäßigung davon abhängig, ob beide Eltern berufstätig waren oder nicht. Zukünftig spielt es keine Rolle mehr, ob die Kosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen. Das vereinfacht die Steuererklärung enorm.
Die Grenze für Einkünfte und Bezüge von volljährigen Kindern, von der der Bezug von Kindergeld und andere Vergünstigungen abhing, entfällt. Bisher lag sie bei unter 25-jährigen Kindern, die sich noch in Ausbildung befanden oder studierten, bei € 8.004. Die Überprüfung der Voraussetzungen mit den dazu ergangenen Regelungen wird ersatzlos gestrichen.
Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte
Bisher musste man auch bei Anwendung der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte diese doch erfassen, wenn man Arztkosten und andere außergewöhnliche Belastungen absetzen wollte. Das ist zukünftig nur noch notwendig, wenn man im Rahmen der Günstigerprüfung die Kapitaleinkünfte nach dem normalen ESt-Tarif besteuern möchte.
Werbungskosten
Die Vorschriften der Absetzbarkeit von Werbungskosten bei verbilligter Vermietung wurden vereinfacht, aber auch verschärft. Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn mindesten 66 % der Marktmiete bezahlt werden. Bis zu dieser Grenze werden die Kosten nur prozentual anerkannt. Eine früher mögliche und aufwändige Überschussprognoserechnung entfällt.
© InfoMedia