Kleines Rechnungs-ABC
Bei Betriebsprüfungen gibt der Inhalt von Rechnungen immer wieder Anlass zu Beanstandungen. Wir haben für Sie aufgelistet, was umsatzsteuerpflichtige Unternehmer angeben müssen:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder Leistung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Leistungszeitraum
- Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
- anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung
- erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen (diese darf nur einmalig vergeben werden)
Für Kleinbetragsrechnungen, deren Bruttobetrag 150 € nicht übersteigt, reichen die Angaben zu den Punkten 1, 3, 5 und 9. Außerdem muss der anzuwendende Steuersatz angegeben oder auf die Steuerbefreiung hingewiesen werden.
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