HKF Mandanten-Info 12.8.2022

Energiekostendämpfungsprogramm - Achtung: kurze Antragsfrist!

Die Bundesregierung hat ein Energiekostendämpfungsprogramm verabschiedet, um Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig und aufgrund des Ukrainekonflikts besonders von steigenden Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu deren Energiekosten zu ermöglichen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm sowie der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU- Krisenrahmen vom 24. März 2022). Bitte beachten Sie die extrem kurze Antragsfrist bis zum 31. August 2022. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und ggf. Durchsetzung eines möglichen Anspruchs. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf: https://hkf.de/kontakt-steuerberater-bonn-koeln/

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