HKF Mandanten-Info 15.9.2022

Solo-Selbständige müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen nicht an das Land NRW zurückzahlen. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden. Begründet hat das Gericht dies damit, dass die Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020 missverständlich seien. Die Richter betonten, die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Das seien sie aber in den Bewilligungsbescheiden nicht gewesen. So konnten Antragsteller laut Gericht auch davon ausgehen, dass sie die komplette Soforthilfe von 9.000 Euro nicht zurückzahlen müssen, wenn ihr Umsatzausfall höher als die Summe ist. Das Gericht betonte aber, dass nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. Die Verfahren stehen repräsentativ für einen Großteil weiterer Streitigkeiten um die Soforthilfe. Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf seien etwa 500 Klageverfahren rund um den Themenkomplex anhängig.

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