HKF Mandanten-Info 10.5.2022

Transparenzregister: Eintragungspflicht für Gesellschaften

In unserer Sonderausgabe 12/2021 hatten wir Sie bereits über die neuen Meldepflichten zum Transparenzregister informiert.

Einzutragen sind sämtliche Gesellschaften mit Ausnahme der GbR. Die Meldefrist für Kapitalgesellschaften endet bereits am 30.06.2022, die Frist für Personengesellschaften endet am 31.12.2022. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen droht die Festsetzung von Bußgeldern.

Sofern Sie die Eintragung in das Transparenzregister nicht bereits erledigt haben und diese auch nicht selbst vornehmen wollen, können Sie gerne unsere Rechtsanwälte hiermit beauftragen. Laden Sie dazu das unten verlinkte Schreiben als PDF herunter, füllen Sie die auf Seite 2 beigefügte Anlage durch ankreuzen aus und senden Sie uns diese per E-Mail an transparenz@hkf.de zu. Oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Nach Beauftragung erhalten Sie ein weiteres Schreiben, mit welchem wir die zu meldenden wirtschaftlichen Berechtigten erheben.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Sonderausgabe: „Das Transparenzregister und weitere neue Vorschriften zur Geldwäscheprävention“, die wir nachfolgend zum Download zur Verfügung stellen.

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