HKF Mandanten-Info 28.6.2022

Grundsteuerreform

Wie bereits im März dieses Jahres angekündigt, rückt der Termin der Grundsteuerreform näher und wir möchten Sie auf diesem Wege nochmals informieren und Ihnen einige Handlungsempfehlungen geben.

Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben. Die Abgabe der Erklärung soll im Zeitraum vom 01.07.2022 bis voraussichtlich 31.10.2022 erfolgen.

Die Neubewertung des Grundbesitzes wird erst mit Wirkung ab dem 01.01.2025 bei der Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer herangezogen.

Wir wollen Ihnen bei diesem Prozess der Neubewertung des Grundbesitzes mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie umfassend unterstützen. Auf Wunsch können wir gerne alle Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde für Sie übernehmen.

Alle Eigentümer haben alternativ auch die Möglichkeit, die erforderliche Erklärung nach vorheriger Registrierung eigenständig zum Beispiel über das Portal des Finanzamtes (www.elster.de) auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Das Portal soll ab dem 01.07.2022 für die Abgabe der elektronischen Erklärung zur Verfügung stehen.

Voraussichtlich Mitte 2022 soll zumindest an private Eigentümer von Grundbesitz in NRW ein Schreiben des Landes ergehen, indem bereits vorliegende Informationen zum Grundstück mitgeteilt werden. Für die Feststellungserklärung werden aber noch weitere Informationen benötigt.

Wenn Sie uns mit der Erstellung und Abgabe der Erklärung sowie Prüfung der Bescheide beauftragen möchten, können Sie uns das o. g. Schreiben des Landes NRW als Auftragsbestätigung zukommen lassen. Natürlich können Sie uns auch auf anderen Wegen beispielsweise per E-Mail oder Post beauftragen.

Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung werden wir dann ggf. mit nötigen Rückfragen auf Sie zukommen.

Hintergrund: Aufgrund der vom Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da die Vorschriften zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.

Nähere Infomationen finden Sie in unserer Sonderausgabe zur Grundsteuerreform, die sie nachstehend als PDF herunteladen können.

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