HKF Mandanten-Info 21.11.2022

Dezember-Soforthilfe

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Die Dezember-Soforthilfe entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder  Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Wie erhalte ich die Hilfe?

Besteht ein Vertrag direkt mit einem Gasversorger, der den Abschlag per Einzugsermächtigung einholt, müssen Sie nichts unternehmen. Der Lieferant ist in der Pflicht. Ihr Dezember-Abschlag entfällt in der Regel automatisch. Wenn ein Dauerauftrag vorliegt, können diesen nur Verbraucherinnen und Verbraucher selbst anpassen. Die monatliche Überweisung kann im Dezember entfallen.

Beziehen Sie Gas im Rahmen des Mietvertrags und wurde die monatliche Vorauszahlung bisher nicht erhöht, zahlen Sie Ihre Vorauszahlung auch im Dezember wie üblich. Entlastet werden Sie bei der Endabrechnung für 2022 im kommenden Jahr.

Wenn der Vermieter den Gas-Abschlag in den letzten neun Monaten vor dem 19. November erhöht hat, können Sie für Dezember einmalig den alten, niedrigeren Abschlag überweisen, den Sie vorher gezahlt haben. Sollten Sie untätig bleiben, berücksichtigt der Vermieter den überzahlten Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Diese Regelung gilt auch für Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes erstmals einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Sie können ihre Gasheizungs-Vorauszahlung im Dezember einmalig um 25 Prozent kürzen oder die Entlastung wirkt erst bei der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Quelle: Die Bundesregierung - Weitere Informationen hier im Download!

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