HKF Mandanten-Info 22.12.2022

Mit Photovoltaik der Energiekrise trotzen

Dass Bürger ihren Strom in ressourcenschonender Weise ganz oder teilweise selbst erzeugen, ist nicht nur ein Mittel gegen die Auswirkungen der Energiekrise - vielmehr entspricht es auch dem politischen Willen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Dem trägt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Rechnung.

Bereits ab dem 01.01.2023 soll für die Errichtung und Inbetriebnahme kleinerer Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer gelten - ein Novum im deutschen Umsatzsteuerrecht. Wenn das von den Errichtern an ihre Kunden weitergegeben wird, werden Photovoltaikanlagen für nichtunternehmerische Betreiber und Kleinunternehmer so günstig wie nie zuvor, auch weil die Technologie an sich immer erschwinglicher wurde.

Ob eine eigene Photovoltaikanlage (z.B. auf dem Hausdach) für Sie interessant ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Anlagengröße. Den größten Nutzen ziehen Sie zweifellos durch selbstverbrauchten Strom und die entsprechende Kostenersparnis. Sie können aber auch zum Energieanbieter werden, indem Sie überschüssigen Strom gegen die erwähnte Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einspeisen.

Die vorliegende Mandanten-Information gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb Ihrer eigenen Photovoltaikanlage. Bei Fragen: Sprechen Sie uns an! Wir stehen zu Ihrer Verfügung.

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